so-beauty -COSMETIC DISTRIBUTION COACHING
Versandkostenfreie Lieferung ab 79,-- € in Österreich

Versand und Zahlungsbedingungen

1.      LIEFERUNG, LIEFERVERZÖGERUNGEN ETC.:
1.    Liefertermine und Lieferfristen gelten nur als annähernd und nicht als verbindlich. Lieferung an einem bestimmten Tag ist nur dann möglich, wenn auch das Lieferwerk den gestellten Termin einhält und keinerlei unvorhergesehene Schwierigkeiten auftreten.
2.    So-beauty ist berechtigt, die Ware direkt durch den Lieferanten an den Kunden liefern zu lassen.
3.    Die Ware wird auf Kosten und Gefahr des Käufers geliefert; die Gefahr geht in jenem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem die Ware bei So-beauty bzw. dem von So-beauty zur Lieferung an den Kunden herangezogenen Lieferanten verladen wird. Falls ausdrücklich schriftlich zwischen So-beauty und dem Käufer freie Zustellung vereinbart wurde, trägt So-beauty die Kosten des Transports; Nutzen und Gefahr gehen jedoch bereits mit dem Verladen bei So-beauty bzw. dem von So-beauty herangezogenen Lieferanten über. (Versandkostenfrei ab einem Bestellwert netto von 250,-€ innerhalb Österreichs, andere Länder ab 350€ Netto - Bestellwert)
4.    Mangels ausdrücklicher schriftlicher zwischen So-beauty und dem Käufer abweichender Vereinbarung schließt So-beauty keine Versicherung für die Ware ab, die das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung etc. abdeckt.
5.    Für rechtzeitige Ankunft der Ware, unabhängig von der Art und Weise der Zustellung, übernimmt So-beauty keine Haftung.
6.    Sollte Lieferung frei Bordkante vereinbart sein, so bedeutet dies die Lieferung ohne Abladen durch die Anlieferer und unter der ausdrücklichen Voraussetzung einer mit schwerem Fahrzeug befahrbaren Zufahrtsstraße.
7.    Die Übernahme durch den Transportführer oder durch Organe der Eisenbahn gilt als Beweis für den einwandfreien Zustand der Ware. So-beauty haftet in keinem Fall für Lieferverzögerungen durch die Eisenbahn oder andere mit der Anlieferung, dem Transport, der Umladung etc. betrauten Stellen, ebenso wenig für höhere Gewalt.
8.    Mehrkosten, die auf Grund von Eil- und Expressgutwünschen des Käufers entstanden sind, trägt der Käufer.
9.    Wird Abholung der Ware durch den Kunden bei So-beauty oder einem von So-beauty beauftragten Lieferanten vereinbart, so ist So-beauty bzw. der Lieferant berechtigt, die Ware an denjenigen zu übergeben, der im Namen des Kunden die Ware abholt. So-beauty bzw. den Lieferanten trifft keinerlei Verpflichtung, die Berechtigung des Abholers zu überprüfen. Der Kunde ist daher auch dann zur Bezahlung der Ware verpflichtet, wenn der Abholer hierzu nicht berechtigt war, es sei denn, So-beauty hätte gewusst, dass der Abholer keine Berechtigung hierzu hatte.
10.    Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie nach telefonischer, elektronischer oder schriftlicher Meldung der Versandbereitschaft nicht unverzüglich vom Käufer abberufen wird. Mit diesem Zeitpunkt beginnen daher die Gewährleistungsfrist und sämtliche sonstige Fristen, insbesondere die Verjährung allfälliger Schadenersatzansprüche zu laufen. Auch der Kaufpreis wird mit diesem Zeitpunkt, falls nicht bereits ein früherer Zeitpunkt schriftlich vereinbart wurde, fällig. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer auch die Gefahr. In einem solchen Fall ist So-beauty berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers zu lagern.
11.    Unvorhersehbare oder von So-beauty nicht beeinflussbare Ereignisse wie Streik, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energiemangel etc. befreien So-beauty für die Dauer ihrer Auswirkungen von jeder Lieferverpflichtung auch dann, wenn sie bei einem Vorlieferanten eingetreten sind. Wird durch ein solches Ereignis die Lieferung überhaupt unmöglich, so erlischt die Lieferverpflichtung von So-beauty, ohne dass der Käufer daraus irgendwelche Ansprüche ableiten könnte.
12.    Im Falle des Leistungsverzuges von So-beauty oder der von So-beauty zu vertretenden Unmöglichkeiten der Leistung sind Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von So-beauty oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen So-beautys beruhen. Keinerlei Haftung trifft So-beauty für ein Verschulden von Zulieferern; dies gilt auch dann, wenn diese direkt an den Käufer liefern.

2.     WARENÜBERNAHME:
Falls keine besonderen Vereinbarungen getroffen werden, hat die Übernahme der gekauften Ware prompt zu erfolgen, wenn nötig nach Absprache auch außerhalb der normalen Geschäftszeiten. Wird die Ware innerhalb der vereinbarten Lieferfrist vom Käufer nicht übernommen, so ist So-beauty berechtigt, ohne Einräumung einer Nachfrist über die Ware anders zu disponieren und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer hat in diesem Fall keinerlei Ansprüche welcher Art auch immer. Die allfälligen Transportkosten für die Ware einschließlich etwaiger Lagerkosten und Wagenstandgelder, sowie des Rücktransports der Ware gehen unbeschadet der So-beauty selbstverständlich zustehenden weitergehenden Ersatzansprüche zu Lasten des Käufers.

 

3.     ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
1.    Sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen werden, ist die Zahlung unverzüglich nach Rechnungserhalt netto zu leisten.
2.    Alle Zahlungen haben per Kreditkarte, Paypal, Sofortüberweisung, Vorauskasse oder per SEPA Lastschriftmandat spesenfrei und ohne Abzug geleistet zu werden. Soweit Skonto gewährt wird, wird vorausgesetzt, dass alle früheren Rechnungen, soweit ihnen nicht berechtigte Einwendungen des Käufers entgegenstehen, bezahlt sind.
3.    Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und stets nur zahlungshalber angenommen. Alle Einziehungs- und Diskontspesen gehen in einem solchen Fall zu Lasten des Käufers. So-beauty kann alle angebotenen Zahlungen mit Scheck- oder Wechsel ohne Angabe von Gründen ablehnen.
4.    Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung gegen den Käufer angerechnet.
5.    Bei Überschreitung des Zahlungstermines oder bei Übernahmeverzug ist So-beauty berechtigt, Verzugszinsen gem. § 1333 Abs. 2 ABGB in Rechnung zu stellen, sowie den Ersatz allfälliger Mahn- und Anwaltskosten zu verlangen. Nach erfolgloser 3. Mahnung ist So-beauty berechtigt, ein Inkasso- oder Rechtsbüro zu beauftragen, dessen Kosten die Käufer bis zu den in der VO des BMfWA BGBl 1996/141 idgF genannten Höchstbeträgen zu ersetzen haben. Ebenso ist So-beauty unbeschadet des Punktes VI. im freien Ermessen auch berechtigt, die Ware bei Übernahmeverzug auf Kosten und Risiko des Käufers bei einem Spediteur eigener Wahl solange einzulagern, bis der Übernahmeverzug wegfällt. Diese Rechtsfolgen gelten auch dann, wenn der Käufer Verbraucher ist.
6.    Bei Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers (Auskunft über Vermögensverhältnisse, die durch So-beauty eingeholt wird), Veränderungen seiner Rechtslage, Zahlungseinstellung, Klageführungen, Exekutionsführungen, Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen sowie Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Abweisung derartiger Anträge mangels Vermögens oder Vorliegen sonstiger Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern, ist So-beauty berechtigt die Lieferung der Ware von vorheriger Bezahlung oder geeigneter Sicherstellung abhängig zu machen.
7.    Ist Zahlung des Kaufpreises in Raten vereinbart, so ist So-beauty bei nicht pünktlicher Bezahlung auch nur einer einzigen Rate ermächtigt, die sofortige Bezahlung sämtlicher offener Verbindlichkeiten des Käufers zu verlangen. Dieses Recht steht So-beauty bei jeglichem Zahlungsverzug zu, unabhängig von der Dauer der Überschreitung der Zahlungsfrist und der Höhe des Betrags, der nicht pünktlich bezahlt wurde. Für Verbraucher gilt, dass So-beauty das Recht auf Terminverlust nur ausübt, wenn einerseits So-beauty seine Leistung bereits erbracht hat und wenn die Leistung des Käufers seit mindestens 6 Wochen fällig ist, und So-beauty den Käufer unter Androhung des Terminverlustes und unter einer Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen erfolglos gemahnt hat.
8.    Eine Aufrechnung behaupteter Gegenforderungen des Käufers gegen So-beauty mit Kaufpreisraten, ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Berechtigung, Zahlung wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen von So-beauty nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten, wird einvernehmlich ausgeschlossen.
9.    Sollte der Käufer seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung mit So-beauty nicht nachkommen bzw. wegen Zahlungsverzuges ein Mahnverfahren oder die Einleitung eines Gerichtsverfahrens erfolgt sein, oder über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren beantragt sein, so ist So-beauty berechtigt, bereits gewährte Rabatte und Gutschriften oder sonstige Nachlässe oder Vergütungen welcher Bezeichnung auch immer –ausgenommen Bahnfrachtvergütungen – wieder rückgängig zu machen und dem Käufer in Rechnung zu stellen.
10.    Allfällige, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers festgelegte Zessionsverbote, gelten als nicht vereinbart.

1.       EIGENTUMSVORBEHALT:
1.    Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von So-beauty aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer einschließlich Kosten, Zinsen und Verzugszinsen, bleibt die gelieferte Ware Eigentum von So-beauty. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch dann als vereinbart, wenn die Ware nicht unmittelbar von So-beauty, sondern von einem Dritten im Auftrag von So-beauty geliefert wird.
2.    Im Fall der Einbeziehung der Forderung von So-beauty in eine Kontokorrentabrechnung dient das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der Saldenforderung von So-beauty. Durch Hingabe von Scheck oder Wechseln erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht; erst die unwiderrufliche Einlösung des Schecks bzw. des Wechsels bewirkt die Tilgung der gesicherten Forderung.
3.    Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware ordnungsgemäß aufzubewahren und instand zu halten, er hat die gelieferte Ware deutlich als Eigentum von So-beauty zu bezeichnen. Er haftet für Beschädigungen aller Art sowie den Verlust ungeachtet der Entstehungsursache. Er hat weiters die gelieferte Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes ausreichend gegen Elementarereignisse zu versichern. Diese aus diesen Versicherungen dem Käufer im Schadensfalle zustehenden Rechte und Ansprüche sind an So-beauty abzutreten. Den Nachweis über die Anerkennung der unwiderruflichen Abtretung durch die Versicherungsgesellschaft hat der Käufer So-beauty gegenüber unaufgefordert zu erbringen.
4.    Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung zugunsten eines Dritten über einen unter Eigentumsvorbehalt von So-beauty stehenden Kaufgegenstand ist unzulässig. Der Käufer ist verpflichtet, gegen das Eigentum von So-beauty gerichtete Zugriffe Dritter abzuwehren und haftet für alle Schäden und Kosten, die durch derartige Zugriffe Dritter entstehen können.
5.    Der Käufer ist verpflichtet, So-beauty sofort von einer allfälligen Pfändung der gelieferten Ware oder einem sonstigen Eingriff seitens Dritter – wie z.B. einer Beschädigung – zu verständigen. Er hat So-beauty alle mit der Pfandfreistellung verbundenen Kosten, welcher Art auch immer, zu ersetzen.
6.    Ist der Käufer Wiederverkäufer, so ist er berechtigt, die von So-beauty gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsbetrieb zu üblichen Konditionen weiterzuverkaufen. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer So-beauty bereits jetzt sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten, die ihm gegen seine Abnehmer aus der Weiterveräußerung der gekauften Ware entstehen, in der Höhe der noch offenen Forderung von So-beauty zuzüglich 20% ab. So-beauty ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen zur Befriedigung der eigenen Forderungen einzuziehen. Der Käufer verpflichtet sich, auf Verlangen von So-beauty seine eigenen Kunden von der Zession zu verständigen; unabhängig hievon ist So-beauty jederzeit berechtigt, die Abnehmer des Käufers von der Abtretung zu verständigen. Der Käufer ist gegen jederzeitigen Widerruf ermächtigt, die an So-beauty abgetretene Forderung gegen seine Kunden für So-beauty einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen So-beauty gegenüber nachkommt. Am beim Käufer eingelangten Veräußerungserlös erwirbt So-beauty jedoch in Form eines antizipierten Besitzkonstituts Sicherungseigentum. Der Käufer hat die konkursrechtliche Durchsetzung dieses Besitzkonstituts dadurch zu sichern, dass er hierfür ein Separatkonto führt und in seinen Büchern ausweist.
7.    Bei Be- oder Verarbeitung der von So-beauty gelieferten Ware entsteht Miteigentum im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten Sachen; bei Weiterveräußerung der verarbeiteten Ware gilt Unterpunkt 6 entsprechend.
8.    Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder besteht für So-beauty – z.B. aufgrund einer Vermögensverschlechterung auf Seiten des Kunden – Grund zur Annahme, der Kunde könnte seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, so ist So-beauty berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstände auch ohne gerichtliche Hilfe zurückzunehmen bzw. vom Käufer zu verlangen, dass er sie an einem von So-beauty zu bestimmenden Ort einzustellen oder einem Beauftragten von So-beauty zu übergeben hat. Ein Zurückbehaltungsrecht aufgrund irgendwelcher Forderungen des Käufers sowie eine Aufrechnung mit eigenen Forderungen gegen So-beauty stehen dem Käufer, es sei denn es handle sich um einen Verbraucher, nicht zu. Der Käufer erklärt ausdrücklich der Rücknahme der Vorbehaltsware bereits jetzt zuzustimmen und auf die allfällige Geltendmachung von Besitzstörungsansprüchen zu verzichten. Alle im Falle der Rücknahme der Sicherstellung entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers, was insbesondere für die Kosten des Rücktransportes, sowie die Kosten der Rechtsverfolgung gelten.
9.    Trotz Rücknahme der Ware bleibt der Vertrag weiter aufrecht. So-beauty ist berechtigt aber nicht verpflichtet, die zurückgenommene Ware freihändig zu verkaufen, der Verkaufserlös wird auf die Verbindlichkeit des Kunden angerechnet. Sämtliche Kosten des freihändigen Verkaufs trägt der Käufer.
10.    So-beauty ist – zusätzlich zur Rücknahme der Ware – jedoch berechtigt, bei Eintritt der in Unterpunkt 8 genannten Umstände vom Vertrag durch ausdrückliche Erklärung mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Im Falle dieses Rücktritts hat So-beauty die Möglichkeit, nach eigener Wahl entweder Schadenersatz oder aber eine verschuldensunabhängige Konventionalstrafe in Höhe von 20% des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen, wobei diese Konventionalstrafe nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt. Für Verbraucher gilt die Bestimmung über den Ausschluss des richterlichen Mäßigungsrechtes nicht.
11.    Die Forderungen So-beautys sind mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt vollständig und ohne jeglichen Abzug zu bezahlen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Forderung von So-beauty an einen Dritten abgetreten wird. Wurde ein Abtretungsverbot vereinbart, so ist der Kunde trotz Zession der Forderung durch So-beauty an einen Dritten weiter berechtigt, an So-beauty zu leisten. Eine Zahlung an den Dritten trotz vereinbartem Abtretungsverbot gilt als Verzicht auf das Abtretungsverbot. In diesem Fall besteht die Verpflichtung, die Forderung -vollständig und ohne Abzug an den Dritten zu bezahlen. 
 

 

2.     ERFÜLLUNGS- UND ÜBERNAHMEBEDINGUNGEN:
1.    Erfüllung liegt vor, sobald dem Käufer die Versandbereitschaft der Ware bekannt gegeben worden ist. Erfüllungsort für die Lieferung ist der Ort, von dem welchen die Produkte versendet werden, mangels entgegenstehender Vereinbarung ist dies das Auslieferungslager So-beauty. Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Käufers ist stets der Sitz von So-beauty.
2.    Beanstandungen der Sendungen und Reklamationen werden von So-beauty nur geprüft, wenn hierüber unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Tagen nach Übergabe der Ware eine schriftliche Mitteilung So-beauty zugekommen ist. Dies hat auch Geltung, wenn sich So-beauty zur Vertragserfüllung anderer Lieferanten bedient. Verabsäumt der Käufer, auf die im Vorstehenden beschriebene Weise So-beauty vom Vorliegen von Mängeln oder sonstigen Reklamationen zu verständigen, so sind sämtliche Erfüllungs-, Nichterfüllungs-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Käufers präkludiert.
3.    Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellten bzw. avisierten Waren nicht am vertraglich vereinbarten Ort und zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch Vorsatz oder grobes Verschulden von So-beauty verursacht, so kann So-beauty entweder Erfüllung und allenfalls Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung verlangen oder aber vom Vertrag unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zurücktreten und in diesem Fall Schadenersatz verlangen.
4.    Wenn die Ware ausgesondert worden ist, kann So-beauty die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmen. So-beauty ist außerdem berechtigt, für alle gerechtfertigten Ausgaben, die sie für die Durchführung des Vertrages aufwenden musste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sind, Erstattung zu verlangen.

 

 

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